Das BöB gibt vor, nach welchen Regeln ihm unterstellte Auftraggeberinnen der Bundesverwaltung Beschaffungen zu tätigen haben. Es bezweckt den wirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel, die Transparenz der Verfahren sowie die Gleichbehandlung von Anbietenden und soll Korruption verhindern. Den Zuschlag soll das vorteilhafteste – und nicht wie früher das günstigste – Angebot erhalten.