Bei Planerwahlverfahren wird ein Bewertungsgremium eingesetzt. Das Bewertungsgremium definiert Eignungs- und Zuschlagskriterien für die Ausschreibung. Mit der kompetenten und differenzierten Bewertung der Angebote stellt das Bewertungsgremium den am besten geeigneten Anbietenden fest.
Das BöB gibt vor, nach welchen Regeln ihm unterstellte Auftraggeberinnen der Bundesverwaltung Beschaffungen zu tätigen haben. Es bezweckt den wirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel, die Transparenz der Verfahren sowie die Gleichbehandlung von Anbietenden und soll Korruption verhindern. Den Zuschlag soll das vorteilhafteste – und nicht wie früher das günstigste – Angebot erhalten.
Der Dialog ist ein Instrument zur Beschaffung von komplexen, im Verfahren weiter zu definierenden Leistungen. So kann er bei der Vergabe von Leistungen in integrierten Organisationsmodellen und Allianzen angewendet werden. Bei gestalterischen oder städtebaulichen Aufgaben ist der Dialog nicht anzuwenden.
Bei selektiven Verfahren definieren Eignungskriterien, welche wirtschaftlichen oder technischen Fähigkeiten Anbietende zwingend mitbringen müssen, um am Verfahren teilzunehmen. Die Eignungskriterien sind im Programm zu nennen. Sie sind stets auf die Anbietenden und nicht auf den Beschaffungsgegenstand bezogen.
Mindestens drei Anbietende werden zum Verfahren eingeladen. Das Einladungsverfahren darf von der öffentlichen Hand nur dann angewendet werden, wenn das Auftragsvolumen der Planungsleistungen unterhalb der gesetzlichen Schwellenwerte liegt.
Anbietende haben die Möglichkeit, Unklarheiten in einer Fragerunde zu beseitigen. Die Fragen und die Antworten sind anonymisiert sämtlichen Teilnehmenden zuzustellen.
Die Auftraggeberin wählt den geeigneten Anbietenden direkt. Es ist kein Konkurrenzverfahren. Auftraggeberinnen, die dem öffentlichen Beschaffungswesen unterstehen, dürfen freihändige Verfahren nur unterhalb der gesetzlich festgelegten Schwellenwerte anwenden.
Bei Wettbewerben und Studienaufträgen wird die Leistung der Anbietenden mit einer Gesamtpreissumme oder einer Entschädigung honoriert. Beim Wettbewerb erhält eine vorher definierte Anzahl von Eingaben Preissummen. Bei Studienaufträgen erhalten alle Teilnehmenden eine Entschädigung.
Die IVöB gibt vor, nach welchen Regeln die im unterstellten Auftraggeber auf Kantons- und Gemeindeebene Beschaffungen zu tätigen haben. Es bezweckt den wirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel, die Transparenz der Verfahren sowie die Gleichbehandlung von Anbietenden und soll Korruption verhindern. Der Zuschlag soll das vorteilhafteste – und nicht wie früher das günstigste – Angebot erhalten.
Der Jurybericht wird von der Jury erstellt. Neben Angaben zum Ablauf des Verfahrens tätigt die Jury darin Aussagen zur Gesamtbeurteilung, sie beschreibt die rangierten Projekte näher und begründet die Entscheidungen. Der Jurybericht dient der Auftraggeberin, der Öffentlichkeit und auch den Teilnehmenden zur Nachvollziehbarkeit des weiteren Vorgehens.
Bei Wettbewerben und Studienaufträgen wird eine Jury eingesetzt. Die Jury bringt ihre Expertise in die Ausarbeitung des Programmes und das weitere Verfahren ein. Sie betrachtet und bewertet sämtliche Eingaben. Es werden Gewinner sowie rangierte Eingaben ausgewählt.
In einer Machbarkeitsstudie wird geprüft, ob und wie ein Bauvorhaben durchgeführt werden kann. Dabei spielen das situative Umfeld sowie juristische, wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Aspekte eine Rolle.
Alle teilnahmeberechtigten Anbietenden sind zur Eingabe eines Angebots zugelassen. Die Auftraggeberin erhält mit dem offenen Verfahren die grösste Angebotsvielfalt.
Mit einem Planerwahlverfahren werden die für eine definierte Aufgabe geeignetsten Anbietenden eruiert. Aufgrund auftragsbezogener Zuschlagskriterien wie beispielsweise Vorgehensvorschlag oder Chancen-Risiko-Analyse beurteilt das fachkompetente Bewertungsgremium die Angebote. Der Anbietende mit dem vorteilhaftesten Angebot erhält den Zuschlag.
Das selektive Verfahren eignet sich für komplexe Aufgaben, die spezifische Fachkenntnisse erfordern. Die Auftraggeberin schreibt den Auftrag öffentlich aus. Die Anbietenden, welche die zuvor definierten Eignungskriterien am besten erfüllen, dürfen am Verfahren teilnehmen.
Simap.ch ist die zentrale Plattform für Ausschreibungen der öffentlichen Hand. Auftraggeberinnen, die dem öffentlichen Beschaffungswesen unterstellt sind, müssen ihre Ausschreibungen hier publizieren.
Der Studienauftrag ist die beste Wahl, wenn die Auftraggeberin die beste Lösung sucht, sie die Aufgabenstellung jedoch noch nicht klar definieren kann. Im Dialog mit Planungsteams erarbeitet die Auftraggeberin die Aufgabe. Sie wird unterstützt durch die Verfahrensbegleitung und eine Jury. Die beste Lösung erhält den Zuschlag. Sie wird realisiert.
Je nach Schwellenwert muss ein Mindestmass an Wettbewerb stattfinden. Es wird zwischen folgenden vier Verfahren unterschieden: freihändige Vergabe, Einladungsverfahren, selektives Verfahren, offenes Verfahren.
Fachleute, welche auf die Begleitung von Beschaffungsverfahren spezialisiert sind, unterstützen Auftraggebende beim Vorbereiten und beim Durchführen von Verfahren.
Sucht die Auftraggeberin die beste Lösung und kann die Aufgabe klar formuliert werden, dann ist der Wettbewerb die geeignete Form der Beschaffung. Dieses Konkurrenzverfahren wird anonym durchgeführt. Die Vorschläge der Planenden werden in einem fairen, transparenten und rechtssicheren Verfahren bewertet. Der beste Vorschlag erhält den Zuschlag. Er wird realisiert.
Bei leistungsorientierten Beschaffungsformen wird mithilfe der Zuschlagskriterien das am besten geeignete Angebot eruiert. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bei der Bewertung sind in den Ausschreibungsunterlagen zu nennen. Die Zuschlagskriterien beziehen sich auf den Beschaffungsgegenstand. Technische, soziale, ökologische und wirtschaftliche Aspekte müssen angemessen betrachtet werden. Nach der SIA 144 Ordnung für Planerwahlverfahren muss die Gewichtung des Preises unter 25 Prozent betragen.
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