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Das Planerwahlverfahren setzt voraus, dass nicht nur die Aufgabe, sondern auch die Lösung weitestgehend definiert werden können. Mit dem Verfahren wird die am besten geeignete Anbietende gesucht. Entsprechend werden Planerwahlverfahren nicht anonym durchgeführt.
Planerwahlverfahren erfordern die Definition zweckmässiger und zielführender Eignungs- und Zuschlagskriterien: Mit den Eignungskriterien wird die grundsätzliche fachliche und wirtschaftliche Eignung des Leistungserbringers geprüft. Mit den Zuschlagskriterien wird das konkrete, auf den Beschaffungsgegenstand bezogene Angebot bewertet.
Das Bewertungsgremium muss für den Beschaffungsgegenstand fachkompetent sein. Nur so kann das Bewertungsgremium zweckmässige Eignungs- und Zuschlagskriterien definieren und die eingehenden Angebote kompetent bewerten. Dort, wo die spezifische Fachkompetenz fehlt, können Expertinnen beigezogen werden.